Sie wurden entweder durch das Familiengericht, das Jugendamt, Ihren Rechtsanwalt oder einen anderen Weg während des laufenden Gerichtsverfahrens zur Beratung an den Familien-Notruf München verwiesen.
Ziel dieser Beratung soll aus unserer Sicht sein, mit Ihnen gemeinsam eine für Sie sinnvolle Motivation zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung zu finden. Wir versuchen, mit Ihnen gemeinsam im Rahmen des Zwangs ein Stück Freiwilligkeit zu entwickeln. Diese gewonnene Motivation ist Grundlage unserer Zusammenarbeit.
Wir werden in 3 bis 5 Sitzungen mit Ihnen gemeinsam entscheiden, ob eine außergerichtliche Lösung, die Sie bei uns erarbeiten, oder ob eine gerichtliche Entscheidung für Ihre Familie hilfreicher ist.
Ob die Sitzungen durch ein oder zwei Berater geleitet werden und ob wir in gemeinsamen oder Einzelgesprächen mit Ihnen arbeiten, wird im Einzelfall entschieden.
Um eine Basis des Vertrauens gewährleisten zu können, unterliegen die Mitarbeiter der Beratungsstelle der Schweigepflicht. Wir möchten daher auch nicht von Ihnen von der Schweigepflicht entbunden werden.