Mediation
Voraussetzungen für die Durchführung einer Mediation am Familien-Notruf München sind unter anderem:
- Freiwilligkeit – Alle Beteiligten einschließlich des Mediators können die Mediation jederzeit abbrechen.
- Verschwiegenheit – Der Mediator äußert sich außerhalb der Mediation nicht zu den Inhalten der Mediation.
- Ergebnisoffenheit – Eine Mediation ist dann nicht möglich, wenn das Ergebnis bereits zu Beginn feststehen soll. Alle Konfliktparteien müssen mit einer gewissen Verhandlungsbereitschaft in die Mediation gehen. Dies umfasst auch die prinzipielle Verhandlungs- und Abschlussfähigkeit der Beteiligten, ein Aspekt, der insbesondere bei umfangreichen Verfahren in der Wirtschaft oder im öffentlichen Bereich zum Tragen kommt.
- Allparteilichkeit – Der Mediator leitet die Mediation allparteilich bzw. allparteiisch, das heißt, er steht auf der Seite jedes Beteiligten. Diese Haltung geht deutlich über eine einfache Neutralität hinaus; die inhaltliche Neutralität des Mediators erstreckt sich nicht auf seine Stellung gegenüber den Konfliktparteien. So gleicht er beispielsweise ein Machtgefälle zwischen den Parteien aus, indem er vorübergehend als Sprachrohr der kommunikationsschwächeren Partei agiert.
Infoabende zum Thema
Trennung und Scheidung
2025
Dienstag, 13.05.2025
Dienstag, 08.07.2025
Dienstag, 14.10.2025
Dienstag, 02.12.2025
jeweils von 17:00 - 19:00 Uhr per Zoom
Ort:
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Maximale Teilnehmerzahl:
10 Personen
Kostenbeitrag:
10 €
Anmeldung:
Zum Anmeldeformular
Die Infoabende finden im monatlichen Wechsel mit dem Evangelischen Beratungszentrum statt:
ebz München
Landwehrstraße 15 Rgb.
80336 München
Tel: 089/59048120
efl@ebz-muenchen.de
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